Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Stellt der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung?
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Lohnabrechnung zur Verfügung stellen müssen. Die Lohnabrechnung dient dazu, den Arbeitnehmern Transparenz über ihre Gehaltszahlungen zu geben und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wenn der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung stellt, kann dies ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht sein und der Arbeitnehmer hat das Recht, eine solche einzufordern.
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Kann Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen?
Kann ein Arbeitgeber einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen? In der Regel ist ein Arbeitsvertrag bindend, sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Arbeitgeber den Vertrag möglicherweise zurückziehen kann, z. B. wenn er sich auf falsche Angaben des Arbeitnehmers stützt oder wenn es eine Klausel im Vertrag gibt, die dies ermöglicht. Es ist ratsam, sich im Falle eines solchen Vorfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Optionen zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zurückzuziehen, von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen ab.
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Was tun wenn Arbeitgeber keine Lohnabrechnung?
Wenn ein Arbeitgeber keine Lohnabrechnung zur Verfügung stellt, ist es wichtig, dies zunächst mit dem Arbeitgeber zu klären und höflich nach einer Erklärung zu fragen. Es könnte sein, dass es sich um ein Versehen handelt oder dass der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf anderem Wege bereitstellt. Sollte der Arbeitgeber weiterhin keine Lohnabrechnung zur Verfügung stellen, ist es ratsam, sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsbehörde zu wenden, um Unterstützung zu erhalten. Es ist wichtig, die eigenen Rechte als Arbeitnehmer zu kennen und sicherzustellen, dass man korrekt bezahlt wird und alle erforderlichen Dokumente erhält.
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Wie überprüfen die Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen?
Arbeitgeber überprüfen Bewerbungsunterlagen in der Regel durch eine sorgfältige Prüfung der eingereichten Dokumente wie Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse. Sie können auch Referenzen kontaktieren oder Hintergrundüberprüfungen durchführen, um die Angaben des Bewerbers zu verifizieren. In einigen Fällen können auch Online-Recherchen oder Social-Media-Checks durchgeführt werden, um weitere Informationen über den Bewerber zu erhalten.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Personalentwicklung (Becker, Manfred)
Personalentwicklung , Um konkurrenzfähig zu bleiben, müssen Unternehmen und Verwaltungen das Leistungspotenzial ihrer Mitarbeiter optimal ausschöpfen. Doch wie wird eine theoretisch, konzeptionell, inhaltlich und methodisch ausgereifte Personalentwicklung für Mitarbeiter aller Ebenen gestaltet und umgesetzt? Das Standardlehrbuch gibt präzise und anwendungsorientiert Auskunft. Mit aktuellen Themen für eine zeitgemäße und wettbewerbsfähige Personalentwicklung. In der 7. Auflage gründlich überarbeitet und erweitert: Insbesondere die Themen Bildung, Förderung und Organisationsentwicklung, die wissenschaftlichen und normativen Grundlagen der Personalentwicklung sowie die Bereiche Funktionszyklus systematischer Personalentwicklung, Personalentwicklungsmarketing, Professionalisierung der Personalentwickler und Organisation der Personalentwicklung wurden erneuert und erweitert. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 7. vollständig überarbeitete Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230412, Produktform: Leinen, Autoren: Becker, Manfred, Auflage: 23007, Auflage/Ausgabe: 7. vollständig überarbeitete Auflage 2023, Seitenzahl/Blattzahl: 861, Keyword: Führungskräfte; Manfred Becker; Organisationsentwicklung; Peer Supervision; Personalentwicklung; Personalführung; Personalwesen; Weiterbildung, Fachschema: Betriebswirtschaft - Betriebswirtschaftslehre~Makroökonomie~Ökonomik / Makroökonomik~Management / Personalmanagement~Personalmanagement~Personalpolitik~Personalwirtschaft~Organisationstheorie, Fachkategorie: Betriebswirtschaftslehre, allgemein~Organisationstheorie und -verhalten, Bildungszweck: für die Hochschule, Thema: Optimieren, Fachkategorie: Personalmanagement, HRM, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag, Verlag: Schäffer-Poeschel, Länge: 235, Breite: 177, Höhe: 51, Gewicht: 1550, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 3518140, Vorgänger EAN: 9783791032436 9783791028521 9783791024486 9783791019949 9783791014814, Autor: 9783791047874 9783791026541 9783791047850 9783791032849 9783799263559, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0050, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis
Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis: Die umfassende Lösung für professionelle Arbeitszeugnisse Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis: Die umfassende Lösung für professionelle Arbeitszeugnisse Funktionen und Highlights der Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis: Umfangreiche Vorlagenauswahl Die Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis bietet eine breite Palette von Vorlagen für verschiedene Berufe und Tätigkeitsbereiche. Wählen Sie einfach die passende Vorlage aus und passen Sie sie an Ihre individuellen Anforderungen an. Rechtssichere Formulierungen Alle Vorlagen und Mustertexte in der Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis wurden von Experten erstellt und entsprechen den aktuellen rechtlichen Anforderungen. Sie können sicher sein, dass Ihre Arbeitszeugnisse alle erforderlichen Informationen enthalten und rechtlich korrekt sind. Einfache Anpassung Die Vorlagen in der Duden Vorl...
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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 94.00 € | Versand*: 0 € -
Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis
Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis Die Duden Vorlagensammlung Arbeitszeugnis vereinfacht das Verfassen von Arbeitszeugnissen und spart wertvolle Zeit. Diese Sammlung eignet sich gleichermaßen für Ausbildungs-, Zwischen- und Arbeitszeugnisse. Wie sollte ein optimales Arbeitszeugnis aussehen, und welche Elemente sollten darin enthalten sein? Diese Fragen können Sie nun mühelos beantworten. Sie haben die Wahl aus 25 professionell gestalteten Vorlagen oder können Ihren eigenen Text formulieren und dabei auf Hunderte von vorgefertigten Textbausteinen zurückgreifen. Alle Vorlagen stehen sowohl als PDF-Dateien als auch als Textdokumente zur Verfügung, die Sie nach Bedarf anpassen können. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, diese Sammlung jederzeit mit weiteren Duden-Vorlagensammlungen zu erweitern. Systemvoraussetzungen für Windows: Betriebssystem: Microsoft Windows 2000 (SP4) / XP (S...
Preis: 3.90 € | Versand*: 0.00 €
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Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeugnis auszustellen?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeugnis auszustellen? Ja, grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, wenn dieser dies verlangt. Dies ergibt sich aus dem deutschen Arbeitszeugnisgesetz. Ein Arbeitszeugnis dient dazu, dem Arbeitnehmer eine objektive Bewertung seiner Leistungen und seines Verhaltens während der Beschäftigung zu geben. Es ist wichtig für die berufliche Weiterentwicklung und die Bewerbung auf neue Stellen. Ein Arbeitszeugnis sollte daher wohlwollend, wahrheitsgemäß und vollständig sein.
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Hat der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nachträglich geändert?
Es ist möglich, dass der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nachträglich geändert hat, wenn es einen Fehler oder eine Unstimmigkeit gab. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Arbeitgeber eine Korrektur vornimmt, um Änderungen in den Arbeitsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Es ist wichtig, den Arbeitgeber zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
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Wann muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung geben?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnabrechnung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auszuhändigen, für den der Lohn gezahlt wird. In einigen Ländern kann es jedoch auch abweichende Regelungen geben. Es ist ratsam, die genauen gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu überprüfen.
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Kann der Arbeitgeber die fehlerhafte Zeiterfassung rückwirkend korrigieren?
Ja, der Arbeitgeber kann die fehlerhafte Zeiterfassung rückwirkend korrigieren. Allerdings muss er dabei die gesetzlichen Vorgaben und eventuell bestehende Betriebsvereinbarungen beachten. Es ist wichtig, dass die Korrektur transparent und nachvollziehbar erfolgt und die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.
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